Ratgeber
A1 Führerschein: so läuft es ab 16 Jahren
Von Leonardo Ciccone · Aktualisiert am
Den A1 Führerschein für Motorräder bis 125 cm³ kannst du ab 16 Jahren machen, ein Jahr vor dem Auto. Der Weg ist ähnlich wie beim Auto: Basistheorie, Lernfahrausweis, VKU und praktische Prüfung. Dazu kommt der Motorrad-Grundkurs mit zwölf Stunden. Mit dem Lernfahrausweis darfst du ohne Begleitperson fahren, er gilt aber nur vier Monate. Machst du den Grundkurs in dieser Zeit, wird er um zwölf Monate verlängert. Der TCS rechnet für alles zusammen mit CHF 600 bis 900.
- Mindestalter
- 16 Jahre, für Kleinmotorräder 15
- Theorie
- dieselbe Basistheorie wie beim Auto
- Lernfahrausweis
- 4 Monate, mit Grundkurs 12 Monate länger, Fahren ohne Begleitperson
- Grundkurs
- 12 Stunden, innert 4 Monaten nach dem Lernfahrausweis
- VKU
- 8 Stunden, ausser du hast schon A, B, A1 oder B1
- Kosten
- ca. CHF 600 bis 900 insgesamt (TCS)
- Mit Autoausweis
- A1 ohne Prüfung nach dem Grundkurs
Die Schritte zum A1 Führerschein
- Nothelferkurs und Sehtest. Wer sich zur Basistheorie anmeldet, muss laut VZV einen Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen nachweisen, der nicht länger als sechs Jahre zurückliegt.
- Lernfahrgesuch und Basistheorie. Du reichst das Gesuch beim Strassenverkehrsamt ein und legst die Basistheorie ab. Mehr dazu im Ratgeber zur Theorieprüfung.
- Lernfahrausweis erhalten. Er kommt nach bestandener Theorie und sobald du das Mindestalter erreicht hast per Post. Du darfst damit ohne Begleitperson fahren, er gilt aber nur vier Monate.
- Motorrad-Grundkurs besuchen. Zwölf Stunden bei einer Motorrad-Fahrschule, innert vier Monaten.
- VKU besuchen. Acht Stunden, ab dem Besitz des Lernfahrausweises.
- Praktische Prüfung ablegen. Anmelden kannst du dich, wenn Grundkurs und VKU abgeschlossen sind.
Ab welchem Alter geht es?
Laut VZV beträgt das Mindestalter für die Unterkategorie A1 bei Kleinmotorrädern 15 Jahre und bei den übrigen Fahrzeugen 16 Jahre. Das Auto der Kategorie B ist erst ab 17 Jahren möglich. Die Basistheorie kannst du frühestens einen Monat vor dem Mindestalter ablegen.
Welche Theorieprüfung gilt für das Motorrad?
Es ist die Basistheorie, dieselbe wie beim Auto. Der Kanton St. Gallen führt sie für die Kategorien A, A1, B und B1 gemeinsam auf: 50 Fragen, 150 Punkte, höchstens 15 Fehlerpunkte. Auch der TCS beschreibt die Prüfung für den A1 als Basis-Theorieprüfung mit 50 Fragen in 45 Minuten. Eine zusätzliche Theorie nennen diese Quellen für den A1 nicht.
Was darfst du mit dem Lernfahrausweis?
Allein fahren. Laut VZV berechtigt der Lernfahrausweis der Unterkategorie A1 zu Lernfahrten ohne Begleitperson. Du darfst also nach der Theorie üben, ohne dass jemand mitfährt. Der Grundkurs ist dafür keine Bedingung, die Verordnung nennt ihn bei den Lernfahrten nicht.
Die Frist ist kurz: Der Lernfahrausweis für den A1 gilt vier Monate. Schliesst du den Grundkurs in dieser Zeit ab, wird er um zwölf Monate verlängert. Ohne Grundkurs erlischt er nach vier Monaten. Das zusätzliche Jahr bekommst du also erst, wenn der Kurs gemacht ist.
Wie funktioniert der Motorrad-Grundkurs?
Die praktische Grundschulung dauert zwölf Stunden. Sie wird in drei Kursteilen zu je vier Stunden an drei verschiedenen Tagen erteilt, und zwar von einer Motorradfahrlehrerin oder einem Motorradfahrlehrer. Der Kanton Aargau nennt die zwölf Stunden für alle Motorradkategorien.
Du musst den ganzen Kurs innerhalb der ersten vier Monate nach dem Ausstellen des Lernfahrausweises absolvieren. Danach bestätigt die Fahrschule den Abschluss im Lernfahrausweis, und er wird automatisch um zwölf Monate verlängert. Schaffst du den Kurs nicht in den vier Monaten, erlischt der Lernfahrausweis. Für einen zweiten brauchst du ein neues Gesuch, den dritten gibt es laut Kanton St. Gallen erst nach zwei Jahren Wartefrist.
Laut Kanton Zürich musst du den Grundkurs nicht wiederholen, wenn du ihn nach dem 1. Januar 2021 gemacht hast. Ohne abgeschlossenen Grundkurs kannst du dich nicht zur praktischen Prüfung anmelden.
Brauchst du den VKU?
Ja, ausser du hast schon einen Führerausweis. Die VZV verlangt den Verkehrskundeunterricht für die Kategorien A und B sowie die Unterkategorien A1 und B1, und befreit alle, die schon einen Ausweis einer dieser Kategorien besitzen. Der Kurs dauert acht Stunden in vier Blöcken zu je zwei Stunden. Der Kanton Zürich verlangt ihn vor der Anmeldung zur Fahrprüfung der Kategorie A1. Alles zum Kurs steht im VKU-Ratgeber, auch was sich ab 2027 ändert.
Wie läuft die praktische Prüfung?
Für den A1 ab 16 Jahren fährst du ein Motorrad der Unterkategorie A1, Kleinmotorräder sind dafür nicht zugelassen. Mitbringen musst du Ausweis, den Fahrzeugausweis des Motorrads und deinen Lernfahrausweis. Ohne Mindestausrüstung kannst du die Prüfung nicht fahren: geprüfter Schutzhelm, Motorradhandschuhe, Jacke mit langen Ärmeln, lange Hose und feste, geschlossene Schuhe.
Im Kanton St. Gallen finden die A1-Prüfungen vom 1. März bis 31. Oktober statt. Melde dich dort spätestens acht Wochen vor Ablauf des Lernfahrausweises an, oder vor dem 31. Oktober, wenn die Winterpause dazwischenkommt. Bei Nichtbestehen gilt dasselbe wie beim Auto: Nach zwei Fehlversuchen brauchst du die Bestätigung deiner Fahrlehrerin oder deines Fahrlehrers, für eine vierte Prüfung einen bestandenen Eignungstest.
Was kostet der A1 Führerschein?
Der TCS nennt für Theorieprüfung, Lernfahrausweis, Motorradgrundkurs und Prüfung zusammen etwa CHF 600 bis 900. Was der Grundkurs allein kostet, legt jede Fahrschule selbst fest. Einen Marktpreis dafür haben wir nicht gefunden, frag bei mehreren Fahrschulen nach. Was der Weg zum Auto kostet, steht im Ratgeber zu den Kosten.
Und danach das Auto?
Wer den A1 Führerausweis hat, spart beim Auto zwei Schritte. Die VZV befreit von der Basistheorie, wenn du schon einen Führerausweis einer der Kategorien A, B, C, D oder der Unterkategorien A1, B1, C1, D1 besitzt. Und vom VKU bist du ebenfalls befreit. Das gilt für den Führerausweis, nicht schon für den Lernfahrausweis: Du musst die A1 Prüfung also bestanden haben. Hast du nur die Theorie gemacht, musst du den VKU für den A1 selbst besuchen. Danach ist er für das Auto erledigt.
Den Lernfahrausweis für die Kategorie B beantragst du trotzdem neu, und auch die praktische Prüfung für das Auto bleibt. Der Führerausweis der Kategorie B wird laut VZV auf Probe erteilt. Ein vorher erworbener A1 wird dann auf dasselbe Ablaufdatum befristet. Die Weiterausbildung (WAB) gehört zum Führerausweis auf Probe, die VZV nennt dafür die Kategorien A und B. Der A1 allein steht dort nicht, frag im Zweifel bei deinem Strassenverkehrsamt nach.
Du hast schon den Autoausweis?
Dann ist der A1 einfacher. Du bestellst einen Lernfahrausweis für die Unterkategorie A1, machst den Grundkurs und schickst Lernfahrausweis und Führerausweis an das Amt. Der Kanton St. Gallen trägt die Unterkategorie A1 nach der Kursmeldung deiner Fahrschule prüfungsfrei im Führerausweis ein.